Schwerpunkte

Vergaberecht

Wir unterstützen Sie gerne in vergaberechtlichen Angelegenheiten, insbesondere bei der Verfassung von Nachprüfungsanträgen zur Überprüfung von Entscheidungen öffentlicher Auftraggeber und im Rahmen von vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren vor den zuständigen Behörden, sowie auch bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen, die aus vergaberechtswidrigen Entscheidungen von öffentlichen Auftraggebern resultieren. Unser Beratungsspektrum umfasst aber auch die Prüfung der vergaberechtlichen Zulässigkeit von Beschaffungsvorgängen samt Empfehlung für eine vergaberechtskonforme Vorgehensweise oder gutachterliche Stellungnahmen dazu.

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