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Pressemitteilung PRIMEO vom 11.1.2012

UNICREDIT BANK AUSTRIA AG HAFTET PRIMEO-FONDSANLEGERN AUFGRUND UNVOLLSTÄNDIGER EMISSIONSPROSPEKTE

Das in der Madoff-Affäre vom Handelsgericht Wien (Richter Mag. Andreas Pablik) am 30.12.2011 ausgefertigte Urteil birgt neue Munition für die Geltendmachung von Ansprüchen geschädigter PRIMEO-Anleger gegenüber der UniCredit Bank Austria AG.

Die zwei Kläger, vertreten durch Rechtsanwalt Wilfried Opetnik von der Wiener Sozietät PFLAUM KARLBERGER WIENER OPETNIK sowie Rechtsanwalt Lukas Aigner für KRAFT & WINTERNITZ RECHTSANWÄLTE GMBH als Nebenintervenientenvertreter, erwirkten nunmehr ein Urteil gegen die UniCredit Bank Austria AG (Bank Austria), das die Haftung der Bank für die nachweisliche Unvollständigkeit der PRIMEO-Emissionsprospekte feststellt.

Pressemitteilung_Madoff-UniCredit

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