Newsletter 4/2016
Einleitend dürfen wir Ihnen heute wieder über Neuigkeiten und Veränderungen in unserem Team berichten: Unserer Mitarbeiterin Marie Gstöttner gratulieren wir sehr herzlich zu der Ende November 2016 mit Auszeichnung abgelegten Rechtsanwaltsprüfung. Und seit September 2016 verstärkt David Griesbacher unser Team; auch er hat bereits die Rechtsanwaltsprüfung abgelegt.
Eine nicht ganz unwesentliche Veränderung betrifft mich selbst: Ich werde zum Jahresende meine Befugnis als Rechtsanwalt zurücklegen. Für Sie, liebe Leserinnen und Leser, ändert sich damit im Newsletter nur der Verfasser dieses Editorials.
In unserem aktuellen Newsletter 4/2016 finden Sie diesmal Beiträge aus dem Bau- und Bauvertragsrecht, dem Zivilrecht, dem Miet- und Wohnrecht, dem Verkehrsrecht sowie einen Beitrag zum Tabakgesetz.
Wilfried Opetnik erörtert eine Entscheidung zur Fälligkeit des Werklohns und zur Übertragung des Werknutzungsrechtes. Unser neuer Mitarbeiter David Griesbacher behandelt eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs zum Lagezuschlag und zum Befristungsabschlag in Gründerzeitvierteln. Inwieweit ein Verzicht auf überhöht geleistete Mietzinse bei der Übergabe zulässig ist, wird von Stefanie Oswald anhand einer aktuellen Entscheidung analysiert.
Die Rücktrittsrechte des Bauträgers sowie die Frage der Teilbarkeit oder Unteilbarkeit der vereinbarten Gegenleistung sind Gegenstand des Beitrages von Eva Brüstle.
Mit den Schutz- und Sorgfaltspflichten gegenüber Hotelgästen beschäftigt sich Marie Gstöttner: Ein Hotelgast war am Frühstücksbuffet aufgrund eines hinabgefallenen Paprikas gestürzt. Martina Landauer hat sich die Bestimmungen des Tabakgesetzes angesehen und sagt uns, wer als „Raucher-Sheriff“ auftreten darf.
Der Winter steht vor der Tür, und damit auch die sogenannten „winterlichen Straßenverhältnisse“: Inwieweit verschneite Verkehrszeichen (insbesondere schneebedeckte Verkehrstafeln und Bodenmarkierungen) trotzdem gültig sind, wird von Peter Karlberger anhand der Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung beleuchtet.
Mit diesem Newsletter hoffen wir Ihnen wieder eine interessante und anregende Lektüre bieten zu können. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wenn Sie Fragen zu einem der Beiträge haben.
Wir wünschen Ihnen schon jetzt einen schönen Jahresausklang und einen guten Start in ein erfolgreiches Jahr 2017.
Hannes Pflaum
Architektenwerkvertrag
Fälligkeit des Werklohns und Übertragung des Werknutzungsrechtes
Wilfried Opetnik
Mietrecht
Lagezuschlag und Befristungsabschlag im Gründerzeitviertel
David Griesbacher
Mietrecht
Zulässiger Verzicht auf überhöht geleistete Mietzinse?
Stefanie Oswald
Bauträgervertragsgesetz
Rücktrittsrechte des Bauträgers sowie (Un-)Teilbarkeit der vereinbarten Gegenleistung
Eva Brüstle
Schutz- und Sorgfaltspflichten
Sturz eines Hotelgastes am Frühstücksbuffet
Marie Gstöttner
Tabakgesetz – Novelle
Nichtraucherschutz und unlauterer Wettbewerb
Martina Landauer
Verkehrsrecht
Sind verschneite Verkehrszeichen trotzdem gültig?
Peter Karlberger
NEWSLETTER (alle Beiträge)
pkp-newsletter 2016-04
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