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Newsletter 4/2012

Vor wenigen Wochen wurde das G3 Shopping Resort Gerasdorf beim Knoten der A5 mit der S1 und der Brünner Straße eröffnet. Mit einer Verkaufsfläche von ca. 70.000 m² und 140 Shops ist es das fünftgrößte Einkaufszentraum Österreichs. Zugleich ist es das größte Einkaufszentrum Österreichs, das im Zuge einer Umweltverträglichkeitsprüfung genehmigt wurde. Manfred Wiener hat das Projekt von Beginn an begleitet und alle Widmungs- und Genehmigungsverfahren geführt. Am selben Standort befinden sich ein Fachmarktzentrum und ein Hornbach Bau- und Gartenmarkt, die ebenfalls von Manfred Wiener in allen widmungs- und genehmigungsrechtlichen Verfahren und bei allen Immobilientransaktionen vertreten wurden. Wir freuen uns über diesen erfolgreichen Abschluss einer langjährigen Projektentwicklung, die einen neuen Handelsstandort mit größter Strahlkraft im Großraum Wien begründet hat. Für diese Leistung darf Manfred Wiener im vorliegenden Newsletter einmal aussetzen…

Wir haben aber dennoch wieder versucht viele interessante Themen für Sie aufzubereiten.

Mit den Grenzen des Leistungsverweigerungsrechtes des Werkbestellers befasst sich Wilfried Opetnik in seinem Beitrag. Stefanie Schurich behandelt in Ergänzung dazu das Schikaneverbot beim Werklohneinbehalt. Mit Blick auf den Winteranfang prüft Siegrid Grassner die Haftung der Wohnungseigentümergemeinschaft bei unterlassener Schneeräumung. Mit der Verjährung von Schadenersatzansprüchen – und konkret mit der Frage, ob ein Geschädigter Nachforschungen anstrengen muss, um Schaden und Schädiger herauszufinden – beschäftigt sich Bernhard Fabjan in seinem Beitrag. Eine aktuelle Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zu Fluggastrechten bei verspäteten Flügen steht im Zentrum der Überlegungen von Frank Reiser.

Peter Karlberger und Julia Weber bestreiten einen weiteren gebührenrechtlichen Schwerpunkt: Unter dem Titel „Steuersparen beim Liegenschaftskauf“ erfahren Sie Wissenswertes zur Bemessungsgrundlage bei der Grunderwerbsteuer und danach wird die Neuregelung der Grundbuchseintragungsgebühr bei Liegenschaftsübertragungen im Familienkreis dargestellt.

Abschließend erläutert Christoph Henseler die ab 1.12.2012 gültigen Änderungen beim Energieausweis.

Wir hoffen Ihnen eine interessante und anregende Lektüre bieten zu können. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wenn Sie Fragen zu einem der Beiträge haben.

Wir wünschen einen schönen Jahresausklang und ein erfolgreiches Jahr 2013!

Hannes Pflaum

pkp-newsletter 2012-04

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