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Newsletter 4/2011

Wir freuen uns Ihnen die Dezember-Ausgabe unseres Newsletters übermitteln zu können. Stolz dürfen wir vermelden, dass unsere Mitarbeiterin Frau Doktor Elisabeth Grois im November die Rechtsanwaltsprüfung mit sehr gutem Erfolg absolviert hat; nach den mit der Prüfung verbundenen Strapazen darf sie bei diesem Newsletter noch aussetzen …

Wir haben dennoch wieder eine Reihe von interessanten Beiträgen für Sie aufbereitet. Petra Rindler behandelt aktuelle Judikatur zum Bauvertragsrecht und Wilfried Opetnik geht auf eine Entscheidung zu den Grenzen der Fürsorgepflicht des Werkbestellers ein.

Wir dürfen auch wieder einen Neuzugang vermelden: Wolfgang Gabler hat ebenfalls bereits die Rechtsanwaltsprüfung abgelegt und sowohl bei Behörden als auch in namhaften Rechtsanwaltskanzleien Berufserfahrung gesammelt. Er befasst sich in diesem Newsletter mit dem Gesetzespaket gegen Sozialbetrug und stellt die Frage, ob es dadurch zu einer Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von seriösen Baufirmen kommen wird. Die vom Verfassungsgerichtshof als verfassungswidrig erkannten Einheitswerte für die Eintragungsgebühr bei Liegenschaften führen Christoph Henseler zu der Frage, ob es auch zu Änderungen bei der Grunderwerbsteuer kommen wird.

Eine Novelle des Eisenbahngesetzes sieht vor, dass Tunnelprojekte während des Instanzenzuges ein Jahr lang weitergebaut werden dürfen, selbst wenn der eisenbahnrechtliche Baugenehmigungsbescheid von Verfassungs- oder Verwaltungsgerichthof aufgehoben wurde. Ähnliche Bestimmungen gibt es auch in der Gewerbeordnung und im UVP-Gesetz. Manfred Wiener erläutert unter dem Titel „Investitionsschutz oder Legalisierung von Schwarzbauten“ diese Fortbetriebsrechte im öffentlichen Recht. Julia Weber informiert Sie anschließend über eine im Wiener Naturschutzgesetz versteckte Aufklärungspflicht des Liegenschaftseigentümers bei der Vertragserrichtung.

Vor dem Hintergrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes beschäftigt sich Frank Reiser in unserem letzten Beitrag mit zwei aktuellen Urteilen des Obersten Gerichtshofes zur eingetragenen Partnerschaft.

Wir hoffen Ihnen eine interessante und anregende Lektüre bieten zu können. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wenn Sie Fragen zu einem der Beiträge haben.

Wir wünschen einen schönen Ausklang des alten Jahres und ein erfolgreiches Jahr 2012.

Hannes Pflaum

pkp-newsletter 2011-04

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