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Newsletter 3/2016

Vor drei Jahren hat Petra Rindler die Vertretung des Generalplaners im Bauprozess rund um die Sanierung des Wiener Stadthallenbades übernommen und sich für die Durchsetzung der Rechte des Generalplaners eingesetzt. Im August konnten Sie den Medien entnehmen, dass es nunmehr gelungen ist, einen Generalvergleich abzuschließen. Wir freuen uns mit dem von uns vertretenen Generalplaner und übernehmen an dieser Stelle das von ihm verwendete Zitat: Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man Schönes bauen (J. W. v. Goethe). Ende gut, (fast) alles gut.

In unserem aktuellen Newsletter 3/2016 finden Sie diesmal Beiträge aus dem Bau- und Bauvertragsrecht, dem Wohnrecht, dem Gesellschaftsrecht und dem Versicherungsrecht.

Martina Landauer erläutert für Sie eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes zur Warnpflicht des Werkunternehmers gegenüber einem sachkundigen Werkbesteller. Die Frage, ob es im Gewährleistungsrecht beim verborgenen Mangel auf die Erkennbarkeit ankommt, ist Gegenstand des Beitrages von Wilfried Opetnik. In der unternehmerischen Praxis wird nicht selten unter Hinweis auf „verborgene Mängel“ versucht, Gewährleistungsansprüche auch nach Ablauf von zwei bzw. drei Jahren ab Übergabe des Werkes durchzusetzen.

Geschäftsführer von Ziviltechnikergesellschaften müssen über eine aufrechte Befugnis als Ziviltechniker verfügen. Ob dies auch für Prokuristen gilt, war bis zu einer kürzlich ergangenen Entscheidung des Obersten Gerichtshofes fraglich. Die Entscheidung wurde für Sie von Petra Rindler unter Mitarbeit unseres Ferialpraktikanten Alexander Gritsch zusammengefasst.

Die von Frank Reiser besprochene Entscheidung des Obersten Gerichtshofes vom 16.3.2016 zu einem Wohnungseigentumskaufvertrag könnte Sie überraschen: Nach Auffassung des OGH sei der gegenständliche Kaufvertrag nicht dahin auszulegen, dass auch eine rechtlich in jeder Hinsicht mangelfreie Wohnungseigentumsbegründung ausdrücklich oder schlüssig zugesichert wurde. Daniel Raffling erläutert eine OGH-Entscheidung zum Bauträgervertragsgesetz betreffend den Übergang von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen.

Stefanie Oswald beschäftigt sich in ihrem Beitrag mit dem „Spalttarif“ in der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung, der für die Frage des Ersatzes von Mietwagenkosten entscheidend ist.

Der Herbst ist eine Jahreszeit, in der es besonders viele Menschen in die Berge zieht. Die Frage, ob eine Hochgebirgstour als Sportausübung gilt und demgemäß eine Deckungspflicht in der Privathaftpflicht (Haushaltsversicherung) besteht, hat vor einiger Zeit den Obersten Gerichtshof beschäftigt. Nach Ansicht des Obersten Gerichtshofes sind „Hochgebirgstouren gerade in Österreich nicht ungewöhnlich“. Es sei daher davon auszugehen, dass für den durchschnittlichen Versicherungsnehmer eine Hochgebirgstour zur Sportausübung und damit zu den versicherten Gefahren des täglichen Lebens zählt. Manfred Wiener hat diese Entscheidung für Sie aufbereitet.

Mit diesem Newsletter hoffen wir Ihnen wieder eine interessante und anregende Lektüre bieten zu können. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wenn Sie Fragen zu einem der Beiträge haben.

Hannes Pflaum

 

Bauvertragsrecht
Warnpflicht gegenueber einem sachkundigen Werkbesteller?
Martina Landauer

Gewährleistung
Verborgener Mangel – kommt es auf die Erkennbarkeit an?
Wilfried Opetnik

Ziviltechnikergesellschaften
Auch Prokuristen brauchen eine Befugnis
Petra Rindler, Alexander Gritsch

Vergaberecht-Update
Schwellenwertverordnung erneut verlängert
Petra Rindler

Wohnungseigentum
Fehlerhafte Wohnungseigentumsbegründung und Gewährleistung
Frank Reiser

Bauträgervertragsgesetz
Anspruchsübergang auf Eigentümergemeinschaft
Daniel Raffling

Kfz-Versicherungsrecht
Mietwagenkosten nach Unfall
Stefanie Oswald

Privathaftpflichtversicherung
Deckungspflicht für Hochgebirgstour
Manfred Wiener

NEWSLETTER (alle Beiträge)
pkp-newsletter 2016-03

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