Newsletter 3/2010
Wir hoffen, Sie konnten die (wenigen) schönen Sommertage genießen und sind gut erholt in den September gestartet. Wir haben uns an einem dieser schönen Sommertage auf ungewohntes Terrain begeben und dürfen mit großem Stolz einen Sieg außerhalb des Verhandlungssaales vermelden: Die Juristinnen und Juristen unserer Kanzlei haben sich bei dem erstmals ausgetragenen Paddelrennen der Wiener Rechtsexperten (Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und Notare) im „Zehner-Kanadier“ auf der Alten Donau gegen elf andere Boote durchgesetzt und den ersten Platz errungen. Ein Foto des siegreichen Bootes sehen Sie oben.
In diesem Newsletter berichtet Cornelia De Waal über das Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2010, mit dem am 1.7.2010 eine neue Insolvenzordnung in Kraft getreten ist. Dazu passend befasst sich Peter Karlberger mit der zivil-, verwaltungs- und strafrechtlichen Verantwortung eines Geschäftsführers bei Insolvenz der GmbH. Eine aktuelle Entscheidung des Obersten Gerichtshofes zu den allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik und Baukunst wird für Sie von Thomas Wutzel aufbereitet. Hannes Winkler beschäftigt sich mit der Frage, ob Vereinbarungen über Vertragsstrafen bei Terminplanänderungen aufrecht bleiben und Bernhard Zöserl erläutert, warum Bankgarantien oft nur vermeintliche Sicherheit bieten.
Die aktuelle Entscheidung zur Miturheberschaft von Architekt und Künstler beim Hundertwasser-Haus wird von Wilfried Opetnik besprochen. Der Beitrag von Manfred Wiener trägt den Titel „Die uneinsehbare Dachterrassenwohnung und der uneinsichtige Mieter“, und Petra Rindler beleuchtet die umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Mietverträgen. Zu guter Letzt zeigt Frank Reiser am Beispiel des Hummers auf, dass Übergangsregelungen für Bauvorschriften im Tierschutzgesetz nichts am Erfordernis der artgerechten Tierhaltung ändern – eine Entscheidung, die nicht nur für Gourmets und Tierschützer interessant ist.
Noch ein wichtiger Hinweis für alle, die an Architekturwettbewerben interessiert sind: Am 1.6.2010 ist der Wettbewerbsstandard Architektur in Kraft getreten; lesen Sie dazu eine Kurzinformation in diesem Newsletter.
Wir wünschen Ihnen eine interessante und unterhaltsame Lektüre.
Hannes Pflaum
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