Newsletter 3/2009
Ein heißer und hoffentlich erholsamer Sommer geht zu Ende und wir wollen diese Ausgabe unseres Newsletters zum Anlass nehmen, Ihnen für die positive Resonanz auf unsere Newsletter zu danken. Offensichtlich gelingt es uns mit sehr unterschiedlichen Themen Ihr Interesse zu wecken.
In diesem Newsletter beschäftigen sich Peter Karlberger und Hannes Winkler mit den Aufgaben und mit der Verantwortung des Prüfingenieurs nach der Wiener Bauordnung und insbesondere mit der Frage, wem gegenüber der Prüfingenieur persönlich haftet. Manfred Wiener schreibt über das Umwelthaftungsgesetz 2009 und über die UVP-Novelle, die die dringend geforderte Verfahrensvereinfachung und -beschleunigung bringen soll. Wilfried Opetnik behandelt das Abtretungsverbot bei Unternehmergeschäften und weist darauf hin, dass ein vertraglich vereinbartes Abtretungsverbot nur inter partes wirkt. Christoph Henseler beleuchtet das Problem von Bietergemeinschaften im Licht der verbotenen Wettbewerbsbeschränkungen im Vergabeverfahren. Der Sozialbetrug mit Sozialversicherungsbeiträgen ist besonders in der Bauwirtschaft ein massives Problem. Siegfried Kaiblinger erläutert die aus diesem Grund neu eingeführte Auftraggeberhaftung im ASVG. Hannes Winkler berichtet über das europäische Mahnverfahren, das endlich eine rasche und kostengünstige Durchsetzung grenzüberschreitender Forderungen ermöglicht. Zu guter Letzt beschäftigt sich Thomas Wutzel mit einem Thema, das auch im privaten Bereich große Bedeutung hat, nämlich mit dem Kreditkartenmissbrauch und dem Vertragsrücktritt beim Internetkauf.
Wir hoffen, dass auch diesmal wieder der eine oder andere Beitrag für Sie interessant ist, und wünschen Ihnen eine angenehme und anregende Lektüre.
Hannes Pflaum
zurück