Newsletter 3/2008
Wir freuen uns, Ihnen die „Herbstnummer“ unseres Newsletters präsentieren zu können. Neben einigen interessanten Beiträgen dürfen wir Ihnen bei dieser Gelegenheit auch zwei neue Juristinnen vorstellen, die unser Team seit Kurzem verstärken. Die Rechtsanwaltsanwärterinnen Mag. Anneliese Dittrich und Mag. Christina Nagel sind unter anderem auf den Gebieten des allgemeinen Zivilrechts, des Bauvertragsrechts und des Verwaltungsrechts tätig und haben zu diesem Newsletter bereits einen Beitrag geleistet.
Mit den beiden Neuzugängen sind in unserer Kanzlei nunmehr neun Juristen für Sie tätig. Dieses starke und hochqualifizierte Team ermöglicht es uns, bei der Beratung und Vertretung unserer Klienten ein breites Spektrum an Rechtsgebieten abzudecken und doch jederzeit für Sie da zu sein, wenn eine rasche Intervention oder Beratung durch Ihren persönlichen Ansprechpartner erforderlich ist.
In diesem Newsletter berichten Peter Karlberger und Anneliese Dittrich über die einschlägige Rechtsprechung zum Zurückbehaltungsrecht des Werkbestellers. Unsere beiden Rechtsanwaltsanwärterinnen Anneliese Dittrich, Christina Nagel sowie Christoph Henseler befassen sich mit nachbarrechtlichen Problemen. Matthias Nödl beleuchtet die Aufklärungspflicht der Behörden im Baubewilligungsverfahren, Wilfried Opetnik beschäftigt sich mit dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz und Petra Rindler berichtet über zwei aktuelle Entscheidungen zur Verantwortlichkeit des Baustellenkoordinators.
Wir hoffen damit wieder einige interessante Themen für Sie aufbereitet zu haben.
Hannes Pflaum
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