Newsletter 2/2017
Wie die Zeit vergeht! Vor fünf Jahren haben wir unser 30-jähriges Kanzleijubiläum gefeiert, und diesen Newsletter, mit dem wir Ihnen vier Mal im Jahr Wissenswertes und Interessantes aus der Welt der Jurisprudenz präsentieren dürfen, gibt es nun auch schon wieder seit zehn Jahren. In dieser langen Zeit haben uns viele tüchtige Juristinnen und Juristen unterstützt, die als Studenten, Konzipienten, Substituten oder juristische Mitarbeiter bei PFLAUM KARLBERGER WIENER OPETNIK tätig waren. Eine Generation junger Kolleginnen und Kollegen, die bei uns das juristische „Handwerk“ gelernt haben und heute in verschiedenen Rechtsberufen erfolgreich tätig sind.
Pünktlich zu Sommerbeginn haben wir sie alle zu einem „Come Together“ eingeladen, um Erinnerungen aufzufrischen und Neuigkeiten auszutauschen. Rund 30 von ihnen sind unserem Ruf gefolgt und haben bei Cocktails und Erfrischungen an ihrer früheren Wirkungsstätte die alten Zeiten hochleben lassen. Es wurde ein schöner Abend mit lustigen Geschichten und interessanten Gesprächen. Ein paar Fotos des Events finden Sie unten angeschlossen.
In unserem aktuellen Newsletter 2/2017 finden Sie diesmal Beiträge aus dem Bau- und Bauvertragsrecht, dem Immobilien-, Miet- und Wohnrecht, dem Steuerrecht und dem Zivilrecht.
Mein eigener Beitrag zur Fälligkeit des Werklohns befasst sich mit Teilzahlungen und der Sicherstellung bei Bauverträgen. Wilfried Opetnik erläutert Fragen des Regresses des Generalunternehmers gegenüber dem Subunternehmer, den Beginn der Verjährungsfrist und den Umfang des Anspruches.
Im Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes genügt eine Kündigung per eMail nicht den Formvorschriften, wie Eva Brüstle anhand einer aktuellen Entscheidung des Obersten Gerichtshofes erläutert. Der Abschluss von Mietverträgen kann zu einer enormen Gebührenbelastung führen. Strategien zur Vermeidung der Gebühr und die nicht zu unterschätzende Gefahr einer gebührenpflichtigen „Ersatzbeurkundung“ sind Gegenstand des Beitrages von Marie Gstöttner.
Eine interessante Entscheidung des Obersten Gerichtshofes zum Provisionsanspruch des Maklers wird von Stefanie Oswald in ihrem Beitrag behandelt. Frank Reiser und Christoph Henseler fassen aktuelle Entwicklungen zur Hauptwohnsitzbefreiung bei der Immobilienertragssteuer zusammen. David Griesbacher erläutert unter dem Titel „Verschenktes Geld“ die Rückerstattung der Umsatzsteuer beim Prozesskostenersatz.
Das sogenannte „2. Erwachsenenschutzgesetz“ soll mehr Selbstbestimmung für Personen bringen, die bisher einen Sachwalter beigestellt bekamen. Martina Landauer gibt einen ersten Ausblick auf die neuen Regeln, die erst im Juli 2018 in Kraft treten werden.
Wir hoffen, Ihnen mit diesem Newsletter wieder eine interessante und anregende Lektüre bieten zu können. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wenn Sie Fragen zu einem der Beiträge haben. Im Übrigen wünschen wir Ihnen schon jetzt einen erholsamen Sommer.
Peter Karlberger
UNSERE BEITRÄGE:
Bau- und Bauvertragsrecht
Fälligkeit des Werklohns
Peter Karlberger
Bau- und Bauvertragsrecht
Regress gegenüber dem Subunternehmer
Wilfried Opetnik
Mietrecht
Keine Kündigung per eMail
Eva Brüstle
Mietrecht
Mietvertragsgebühr
Marie Gstöttner
Immobilienrecht
Provisionsanspruch des Maklers
Stefanie Oswald
Immobilienertragsteuer
Aktuelle Entwicklungen zur Hauptwohnsitzbefreiung
Frank Reiser/Christoph Henseler
Zivilprozessrecht
Rückerstattung der Umsatzsteuer beim Prozesskostenersatz
David Griesbacher
2. Erwachsenenschutz-Gesetz
Von der Sachwalterschaft zur Erwachsenenvertretung
Martina Landauer
NEWSLETTER (alle Beiträge)
pkp-newsletter 2017-02
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