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Newsletter 2/2016

In unserem aktuellen Newsletter 2/2016 finden Sie Beiträge aus dem Bau- und Bauvertragsrecht, dem Wohnrecht, dem Mietrecht und dem Immobilienrecht.

Einleitend erwartet Sie jedoch ein Beitrag zum großen Thema der letzten Monate: Die Bundespräsidentenwahl – und insbesondere die Aussagen mancher Kandidaten – haben Peter Karlberger dazu veranlasst, sich unter dem Titel „Was kann der Bundespräsident?“ mit den Kompetenzen des Staatsoberhauptes zu befassen. Dieser Beitrag ist am 6. Mai 2016 auch bereits in der Tageszeitung „Die Presse“ erschienen und wurde für diesen Newsletter geringfügig adaptiert.

Manfred Wiener erläutert eine insbesondere für Ziviltechniker, die als Sachverständige tätig sind, wichtige Entscheidung des Obersten Gerichtshofes vom 28.4.2016: Wenn ein Gerichtssachverständiger den Prozessverlust durch ein unrichtiges Gutachten (in diesem Fall zu Planungsleistungen) verschuldet hat, haftet er der unterlegenen Partei für den Schaden. Eine andere Entscheidung des Obersten Gerichtshofes zur Kooperationspflicht des Werkbestellers bei Mängelbehebungsarbeiten ist Gegenstand des Beitrages von Wilfried Opetnik.

Mit 1.1.2016 ist das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz nach 10-jähriger Übergangsfrist nunmehr in vollem Umfang in Kraft getreten. Petra Rindler und Madeleine Buric machen darauf aufmerksam, dass nunmehr auch Altbauten grundsätzlich barrierefrei zu gestalten sind.

Änderungen einer Raumwidmung von Büro in Wohnung oder umgekehrt führen zu verwaltungs- und zivilrechtlichen Fragestellungen, die Peter Karlberger und Stefanie Oswald in ihrem Beitrag für Sie zusammenfassen. Christoph Henseler und Martina Landauer beschäftigen sich mit Fragen der Haftung des Wohnungseigentumsorganisators für den Bauzustand.

Das Veräußerungs- und Belastungsverbot ist ein beliebtes Instrument zur Sicherung von Familienvermögen. Mit der Eintragung im Grundbuch soll eine „dingliche Wirkung“ gegenüber jedermann erreicht werden. Für welchen Personenkreis diese Eintragung im Grundbuch möglich ist, beleuchtet Frank Reiser anhand einer aktuellen Entscheidung des Obersten Gerichtshofes.

Mit diesem Newsletter hoffen wir Ihnen wieder eine interessante und anregende Lektüre bieten zu können. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wenn Sie Fragen zu einem der Beiträge haben.

Wir wünschen Ihnen schon jetzt einen schönen und erholsamen Sommer.

Hannes Pflaum

 

Verfassungsrecht
Was kann der Bundespraesident?
Peter Karlberger

Zivilrecht
Haftung des Gerichtsgutachters fuer Prozessverlust
Manfred Wiener

Bauvertragsrecht
Kooperationspflicht des Werkbestellers bei Mängelbehebungsarbeiten
Wilfried Opetnik

Baurecht
Barrierefreiheit – Eine Frage der Zumutbarkeit
Petra Rindler, Madeleine Buric

Wohnrecht
Buero oder Wohnung?
Peter Karlberger, Stefanie Oswald

Wohnrecht
Wohnungsverkauf im Altbau – Haftung für den Bauzustand des Hauses
Christoph Henseler, Martina Landauer

Immobilienrecht
Veraeusserungs- und Belastungsverbot
Frank Reiser

NEWSLETTER (alle Beiträge)
pkp-newsletter 2016-02

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