Newsletter 2/2015
In unserem zweiten Newsletter des Jahres 2015 haben wir Beiträge aus dem Bauvertragsrecht, dem Wohnungseigentumsrecht, dem Baurecht und dem EU-Recht für Sie aufbereitet.
Im Bauvertragsrecht informiert Sie Wilfried Opetnik darüber, wann eine Rechnung ausreichend belegt und prüffähig ist. Eva Brüstle hat eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs zur Haftung des Baufortschrittsprüfers nach dem Bauträgervertragsgesetz für Sie aufbereitet. Erhaltungsarbeiten und Änderungen im Wohnungseigentum sind Gegenstand des Beitrages von Martina Landauer.
Das neue Instrument der städtebaulichen Verträge nach der Novelle der Wiener Bauordnung 2014 wird von Manfred Wiener dargestellt. Nachdem bereits alle übrigen Bundesländer Möglichkeiten der Vertragsraumordnung vorsehen, hat auch der Wiener Landesgesetzgeber nachgezogen und mit § 1a der Wiener Bauordnung die gesetzliche Grundlage zur Vertragsraumordnung geschaffen. Ihre Premiere finden die städtebaulichen Verträge derzeit bei den Großprojekten „Danube Flats“ und „Triiiple“: die Bauträger werden für „soziale Infrastruktur“ 10 bzw 9,5 Millionen Euro, die per Garantiebrief sichergestellt werden, ausgeben müssen.
Frank Reiser widmet sich zur EU-Verbrauchsgüterkaufrichtlinie den Aus- und Einbaukosten beim Verbrauchergeschäft. Hakan Ündemir informiert Sie über die europarechtlichen Grundlagen für die Bestimmung des anwendbaren Rechts und des Gerichtsstandes bei internationalen Architektenverträgen. Wir hoffen, Ihnen mit diesem Newsletter wieder eine interessante und anregende Lektüre bieten zu können. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wenn Sie Fragen zu einem der Beiträge haben.
Bereits heute möchten wir Ihnen einen schönen und erholsamen Sommer wünschen.
HANNES PFLAUM
Unsere Beiträge:
Bauvertragsrecht
Prueffaehigkeit einer Rechnung
Wilfried Opetnik
Bauträgervertragsgesetz
Haftung des Baufortschrittpruefers
Eva Brüstle
Wohnrecht
Erhaltungsarbeiten und Aenderungen im Wohnungseigentum
Martina Landauer
Baurecht
Staedtebauliche Vertraege nach der Novelle der Wiener Bauordnung
Manfred Wiener
EU-Recht
Aus- und Einbaukosten beim Verbrauchergeschaeft
Frank Reiser
EU-Recht
Gerichtsstand und anwendbares Recht
Hakan Ündemir
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