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Newsletter 2/2011

In unserem aktuellen Newsletter finden Sie einen Schwerpunkt mit spezifisch baurechtlichen Themen. 

Einleitend behandelt Thomas Wutzel die Prüf- und Warnpflicht von Auftragnehmern. Anschließend befasst sich Petra Rindler mit dem Vertragsverhältnis zwischen Bauherr, Generalunternehmer und Subunternehmer, wobei auch hier Fragen der Warnpflicht im Mittelpunkt stehen. Wilfried Opetnik untersucht sodann die Frage der Verjährung des Regressanspruches des Generalunternehmers bei Garantieabruf durch den Bauherrn. Gewährleistungsfragen im Zusammenhang mit der Sanierung einer Stützmauer werden für Sie von Manfred Wiener dargestellt. Schließlich beleuchtet Bernhard Zöserl die im Bauvertrag durch Vereinbarung der ÖNORM B 2110 eintretenden Änderungen gegenüber der gesetzlichen Ausgangslage. 

Die städtebauliche Konzeption für den Flughafen Wien war Gegenstand einer weiteren -von Elisabeth Grois referierten – Entscheidung des Obersten Gerichtshofes, in der festgestellt wurde, dass der Verwendungsanspruch wegen der Aneignung fremder Planungsleistungen (erst) nach 30 Jahren verjährt.

Wieder dürfen wir Ihnen mit unserem Newsletter eine neue Mitarbeiterin vorstellen: Von Julia Weber erfahren Sie, welche rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten bei der Vereinbarung eines Vorkaufsrechtes bestehen. Und am Beispiel der Rechtslage für die Stadt Wien beschäftigt sich Christoph Henseler mit der Rückstellung von Grundflächen nach unentgeltlicher Abtretung an das öffentliche Gut.

Zum Abschluss noch ein Beitrag zur Rechtsdurchsetzung. Peter Karlberger und Cornelia de Waal erläutern für Sie die Unterschiede zwischen Schiedsvereinbarungen und Schiedsgutachtervereinbarungen, zwei Instrumenten der außergerichtlichen Streit­beilegung.

Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre und einen schönen und erholsamen Sommer.

Hannes Pflaum

pkp-newsletter 02-2011

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