Newsletter 2/2010
In diesem Newsletter dürfen wir Sie über einen aktuellen Prozesserfolg von Christoph Henseler im Kampf für die Gleichbehandlung der Frauen informieren; er hat beim Oberlandesgericht Wien durchgesetzt, dass die zwangsweise Versetzung einer 60-jährigen Dienstnehmerin in den Ruhestand unzulässig ist. Ein weiterer arbeitsrechtlicher Beitrag von Frank Reiser befasst sich unter dem Titel „Tatort Arbeitsplatz“ mit Belästigungen von Arbeitnehmern und den Fürsorgepflichten des Arbeitgebers. Unser arbeitrechtlicher Schwerpunkt wird abgeschlossen durch unseren neuen Mitarbeiter Dr. Bernhard Zöserl, der sich mit der Unterscheidung Werkvertrag, freier Dienstvertrag und Dienstvertrag beschäftigt.
Wilfried Opetnik behandelt die für Architekten und Auftraggeber relevante Frage, ob die Weitergabe von Plänen an Dritte Entgeltansprüche auslösen kann. Eine aktuelle Entscheidung des OGH zur Beratungspflicht des Architekten und zur Vereinbarung einer Baukostenobergrenze stellt der Beitrag von Manfred Wiener vor. Michael Grasel bespricht eine weitere Entscheidung des OGH über die Haftung bei Umbauarbeiten in einer Mietwohnung. Das neue Verbraucherkreditgesetz, das mehr Schutz für Konsumenten bringen soll, wird Ihnen von Hannes Winkler näher gebracht. Und da Betrügereien immer Konjunktur haben, wirft Peter Karlberger unter dem Titel „Money for nothing“ einen (strengen) Blick auf Trickbetrüger im Internet.
Wir wünschen Ihnen eine interessante und unterhaltsame Lektüre. Die nächste Ausgabe unseres Newsletters erscheint im September 2010, wir wünschen Ihnen einen schönen Sommer.
Hannes Pflaum
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