Newsletter 1/2017
Nachdem sich in unserem letzten Newsletter Hannes Pflaum nach Zurücklegung seiner Befugnis als Rechtsanwalt als Verfasser dieses Editorials verabschiedet hat, wird Ihnen dieser erste Newsletter des Jahres 2017 von einem neuen Gesicht präsentiert. Zukünftig werden meine Partner und ich in „lockerer Abwechslung“ als Verfasser des Editorials aufscheinen. Wir werden diese Gelegenheit jeweils auch nutzen, um ein Thema anzusprechen, das uns ganz besonders am Herzen liegt.
In diesem Newsletter ist dies – auch im Zusammenhang mit dem von mir verfassten Beitrag über das neue Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz – die Problematik der ausufernden Verwaltungsstraftatbestände samt empfindlichen Strafen. Bei Arbeitsrechtverstößen werden beispielsweise Strafen in der Regel je Straftatbestand und je betroffenem Arbeitnehmer verhängt. Es kann daher durchaus sein, dass für einen Arbeitstag mehrere Delikte bei mehreren Arbeitnehmern jeweils getrennt bestraft werden. Auch bei kleineren Fehlern kann die Verwaltungsstrafe damit sehr hoch werden. Durch die zunehmende Regelungsdichte wird dieses Kumulationsprinzip besonders problematisch. Die Sozialpartner sind von der Regierung in ihrem neuen Arbeitsprogramm beauftragt worden, bis 30. Juni 2017 eine Lösung zur Abschaffung des Kumulationsprinzips auszuarbeiten. Die Kumulation wird dann wahrscheinlich nur noch je Straftatbestand erfolgen, die Anzahl der betroffenen Arbeitnehmer würde hier nur über den Strafrahmen berücksichtigt werden. Erforderlich ist allerdings auch eine Vereinfachung des Verwaltungsstrafkatalogs. Besonders bedenklich zu sehen ist, dass sich Verwaltungsstrafen – insbesondere solche die aus EU-Recht herrühren – zunehmend an den von den betroffenen Unternehmen erzielten Umsätzen orientieren. Das sind Entwicklungen, die Unternehmen tatsächlich in ihrer wirtschaftlichen Entfaltung gefährden.
In unserem aktuellen Newsletter 1/2017 finden Sie weiters Beiträge aus dem Werkvertragsrecht, dem Wohnrecht, dem Erbrecht und dem Familienrecht.
Wilfried Opetnik erläutert eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes zur Fälligkeit der Werklohnforderung und dem Beginn der Verjährung im Werkvertragsrecht.
Die Judikatur des OGH zur Frage der Gewährleistung für veraltete Elektrik bei einem Wohnungskauf ist Gegenstand des Beitrages von Frank Reiser. Zusätzlich finden Sie noch ein Update zum Newsletterbeitrag aus 2/2016 zur Haftung für den Bauzustand des Hauses beim Wohnungskauf von Christoph Henseler und David Griesbacher.
Die Erbrechtsnovelle 2015 ist am 1.1.2017 in Kraft getreten und anzuwenden, wenn der Tod des Verstorbenen ab diesem Tag eingetreten ist. Die Änderungen im Pflichtteilsrecht beschreibt Stefanie Oswald.
Petra Rindler hat sich ebenfalls eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes vorgenommen und mahnt gemeinsam mit Lisa Stamminger „Bummelstudenten“ zur Vorsicht: Ein „Lotterleben“ kann zur Rückforderung von Unterhaltszahlungen führen.
Wir hoffen, Ihnen wieder eine interessante und anregende Lektüre bieten zu können. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wenn Sie Fragen zu einem der Beiträge haben.
Manfred Wiener
Arbeitsrecht
Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz
Manfred Wiener
Werkvertragsrecht
Fälligkeit der Werklohnforderung und Beginn der Verjährung
Wilfried Opetnik
Wohnrecht
Wohnungskauf – Veraltete Elektrik und Gewährleistung
Frank Reiser
Wohnrecht
Update – Wohnungsverkauf im Altbau / Haftung für den Bauzustand des Hauses
Christoph Henseler/David Griesbacher
Erbrecht
Das neue Pflichtteilsrecht ab 1.1.2017
Stefanie Oswald
Familienrecht
Studenten aufgepasst! Rückforderung von Unterhaltszahlungen droht
Petra Rindler/Lisa Stamminger
NEWSLETTER (alle Beiträge)
pkp-newsletter 2017-01