Newsletter 1/2011
In unserem aktuellen Newsletter versuchen wir wieder einen weiten Bogen zu spannen, diesmal von der Offenlegung der Jahresabschlüsse über die Warnpflicht des Unternehmers bis hin zu mietrechtlichen Fragen.
Einleitend stellt Petra Rindler neue Bestimmungen zur Offenlegung der Jahresabschlüsse und der Lageberichte mit verschärften Sanktionen vor – die nunmehr vorgesehenen Strafen sind „empfindlich“. Die Richtigkeit und Vollständigkeit der im Firmenbuch abrufbaren Information ist auch relevant, weil im Firmenbuch eingetragenen juristischen Personen an die im Firmenbuch ausgewiesene Geschäftsanschrift zugestellt werden kann und bei erfolglosen Zustellversuchen Zustellungen durch Aufnahme in die Ediktsdatei erfolgen können.
Mit einer ganz anderen Art der Zustellung beschäftigt sich Peter Karlberger. Seine rechtsvergleichende Betrachtung zeigt, dass Zustellungen von Klagen unter Umständen auch „mit Pfeil und Bogen“ erfolgen können.
Thomas Wutzel beleuchtet die Gewährleistungspflicht beim Liegenschaftskauf: Der OGH hat in einer neuen Entscheidung trotz Gewährleistungsverzichts einen gewachsenen Untergrund als gewöhnlich vorausgesetzte Eigenschaft angesehen. Unsere neue Mitarbeiterin Elisabeth Grois erläutert die erweiterte Bauauftraggeberhaftung, die nunmehr auch im Einkommenssteuerrecht zur Anwendung kommt.
Ein für einen Restaurantbetrieb abgeschlossener Bestandvertrag bietet Christoph Henseler die Möglichkeit, gleich ein Bündel von interessanten mietrechtlichen Problemstellungen zu behandeln. Mit einer aktuellen mietrechtlichen Entscheidung des Obersten Gerichtshofes beschäftigt sich Frank Reiser: Sie erfahren von ihm, welche Haustiere trotz Vorliegens eines generellen Haustierverbotes im Formularmietvertrag in einer Mietwohnung gehalten werden dürfen.
Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre und manch hilfreiche Anregung.
Hannes Pflaum
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