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Newsletter 1/2010

Unser erster Newsletter im Jahr 2010 bringt wieder  in vielerlei Hinsicht „Neues“:

Einem unermüdlichen Gesetzgeber verdanken wir (wieder einmal) eine Änderung des Bundesvergaberechts: Petra Rindler und Michael Grasel stellen für Sie den per 5.3.2010 gültigen Stand des Bundesvergabegesetzes und die aktuellen EU-Schwellenwerte dar. Bereits mit 17.12.2009 ist die Rom I Verordnung der Europäischen Union in Kraft getreten. Hannes Winkler sagt Ihnen, welches Recht auf internationale Verträge anwendbar ist. Unsere neue Mitarbeiterin Cornelia de Waal macht sie schließlich auf eine strukturelle Änderung im Denkmalschutzrecht für öffentliche Gebäude aufmerksam, die am 1.1.2010 wirksam geworden ist.

Im Beitrag von Wilfried Opetnik werden Sie erfahren, dass nach einer kürzlich ergangenen Entscheidung des Obersten Gerichtshofes ein Gerichtsurteil die in einer Treuhandvereinbarung vorgesehene Zustimmung eines Architekten ersetzen kann. Keine aktuellen Änderungen gibt es beim rechtlichen „Dauerbrenner“ der Bestellung von verantwortlichen Beauftragten im Verwaltungsstrafrecht, die von Manfred Wiener behandelt wird. Mit einer unbefriedigenden Situation im Zivilprozessrecht beschäftigt sich Peter Karlberger. Unter dem Titel „Kooperieren oder Ausbremsen“ finden Sie seine Überlegungen zum Schriftsatzwechsel vor einer Verhandlung. Frank Reiser erläutert für Sie das Wettbewerbsverbot bei GmbH-Geschäftsführern und Christoph Henseler zeigt Ihnen, wie Sie sich gegen die nächtliche Ruhestörung durch einen Nachbarn wehren können.

Wir hoffen, dass diese unterschiedlichen Themen für Sie einen großen Neuigkeitswert haben.

Hannes Pflaum

pkp-newsletter 01-2010

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