Newsletter 1/2008
Vor wenigen Tagen hat das Bundesvergabeamt eine Entscheidung gefällt, die ungeheueres Aufsehen erregt hat. In dem von Petra Rindler und Christoph Henseler geführten Verfahren wurde das „Expertenverfahren Bahnhof City Wien Hauptbahnhof“ für nichtig erklärt. Die Bedeutung dieser Entscheidung liegt darin, dass sie nicht nur auf diesen Einzelfall anwendbar ist, sondern vielmehr allen öffentlichen Auftraggebern Anhaltspunkte liefert, unter welchen Voraussetzungen das Vergabegesetz zur Anwendung kommt. Dieser ausgezeichnet begründete Bescheid wird im Übrigen unter der GZ N/0012-BVA/07/2008-33 von der Website des Bundesvergabeamtes (http://www.bva.gv.at) abrufbar sein.
Neben dieser wichtigen Entscheidung beschäftigen wir uns in diesem Newsletter auch mit der Kapitalerhaltungspflicht, der verbotenen Einlangrückgewähr und Verschmelzung mit einer überschuldeten Kapitalgesellschaft, mit den Formerfordernissen beim Vorbehalt des Auftragnehmers bei Schlusszahlungen des Auftraggebers, mit dem Abwerben von Dienstnehmern als unlautere Geschäftspraktik und schließlich mit dem Streitwert von Beweissicherungsverfahren.
Wir hoffen, dass diese unterschiedlichen Themen für Sie interessant sind.
Hannes Pflaum
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