Newsletter 1/2007
Vor kurzem konnten wir berichten, dass wir unsere Kanzlei durch eine neue Partnerin verstärkt haben.
Unsere Kollegin Petra Rindler hat nun die Initiative ergriffen, ein längst geplantes Vorhaben umzusetzen und einen Newsletter zu machen. Dieser soll vier Mal jährlich erscheinen und unsere Klienten sowie solche, die es noch werden wollen, über einige interessante Entwicklungen, insbesondere auf dem Gebiet des Baurechts, des Liegenschaftsrechtes, aber auch über andere Rechtsgebiete unseres breiten Tätigkeitsspektrums informieren.
In dieser Nummer kommentiert Manfred Wiener ein aufsehenerregendes Urteil des Obersten Gerichtshofs, der in einem Grundsatzurteil 39 Mietvertragsklauseln für unzulässig erklärt hat. Peter Karlberger berichtet über eine Änderung der Mitteilungspflicht beim § 1168 Abs 1 ABGB. Dieser „gefährlichste“ Paragraph des Werkvertragsrechts wird zumindest für Konsumenten etwas abgeschwächt, obwohl die Beweislast noch immer beim Auftraggeber verbleibt. Wilfried Opetnik und Stefan Wrbka nehmen zu den verschärften Offenlegungspflichten des neuen Unternehmensgesetzbuches, das seit 1.1.2007 das bisherige Handelsgesetzbuch ersetzt, Stellung. Schließlich nehmen Petra Rindler und Christoph Henseler zum neu eingeführten § 1170b Abs 1 ABGB Stellung und zwar insbesondere zur Frage wie sich der Auftraggeber gegen die einseitige Besicherung des Werkunternehmers absichern kann.
Wir hoffen, dass die angeführten Themen auch für Sie interessant sind und wünschen Ihnen eine spannende Lektüre!
Hannes Pflaum
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