Newsletter 1/2019
„Ehrlich währt am längsten“ – angesichts der beinahe täglich in den Medien erscheinenden Berichte von Betrügereien in Politik, Wirtschaft und Sport fragt man sich, ob dieses alte Sprichwort möglicherweise in Vergessenheit geraten ist. Zuletzt waren es wieder die ohnehin schon einschlägig vorbelasteten Langläufer und Radfahrer, die durch eine Blutdoping-Affäre Zweifel an der Redlichkeit mancher Profisportler nährten. Von spektakulären Erfolgen der Polizei wie in Seefeld abgesehen scheint es, als wären die Betrüger den Kontrolloren immer um einen Schritt voraus. Aber kann ein mit unfairen Methoden erschwindelter Erfolg dem „Sieger“ überhaupt Befriedigung verschaffen? Kann man stolz darauf sein, seine Konkurrenten „erfolgreich“ betrogen zu haben? Wohl nicht.
Die Wurzel des Übels liegt offenbar in der Mentalität der Beteiligten, den angestrebten Erfolg „um jeden Preis“ erzielen zu wollen. Was den Sport betrifft, müssten somit Trainer und Betreuer schon im Bereich der Jugendarbeit vermehrt die ethische Komponente des Wettkampfs thematisieren und den jungen Athleten die Einsicht vermitteln, dass ein Sieg, den man nicht ehrlich errungen hat, in Wahrheit nichts wert ist. Anders ist dem Problem des Sportbetruges auf Dauer wohl nicht beizukommen. Das gilt auch für die Idee, Doping teilweise freizugeben und getrennte Wettkampfklassen für gedopte und ungedopte Sportler einzuführen. Solange sich an der inneren Einstellung mancher Sportler nichts ändert, würde eine solche Trennung das Problem nur verlagern – wer könnte denn garantieren, dass die „ungedopten“ Sportler wirklich „sauber“ sind?
Die Beiträge in unserem Newsletter verdanken sich zwar teilweise der (angeblich) leistungsfördernden Wirkung von Koffein, wurden aber garantiert ohne Zuhilfenahme unzulässiger Dopingtechniken erstellt. In diesem Sinne „supersauber“ berichtet Wilfried Opetnik über eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes zur Abbestellung im Werkvertragsrecht und der Ermittlung des Werklohnanspruches bei einem Fehler in der Kalkulation. Der neue Geschäftsgeheimnisschutz, der nach EU-Vorgaben in der UWG-Novelle 2018 umgesetzt wurde, ist Gegenstand des Beitrages von Manfred Wiener und unserer neuen Rechtsanwaltsanwärterin Sabrina Legl.
Die Stadt Wien hat mit Hilfe einer Lagezuschlagskarte versucht, neue Beurteilungskriterien für die Ermittlung der Lagezuschläge beim zulässigen Richtwertmietzins zu erstellen. Dass die Regelung weiterhin schwierig anzuwenden sein wird, weiß Katharina Plewka. Schimmelbildung in der Wohnung ist ein gesundheitliches und auch ein rechtliches Problem. Welche Möglichkeiten dem Mieter zur Verfügung stehen, erörtert für Sie Nadine Marschall. Der nachträgliche Einbau von Aufzügen ist oft ein Streitpunkt in Wohnhäusern mit Wohnungseigentum. Stefanie Oswald beleuchtet für Sie die Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Aufteilung der Errichtungs- und Betriebskosten eines Personenaufzuges stellen.
In meinem eigenen Beitrag widme ich mich unter dem Titel „Der Nebenintervenient, das unbekannte Wesen“ der Streitverkündigung und der Nebenintervention im Zivilprozess. Obwohl diese Begriffe nur den wenigsten geläufig sind, handelt es sich dabei um ein durchaus praxisrelevantes Thema.
Wir hoffen, Ihnen mit diesem Newsletter wieder eine interessante und anregende Lektüre bieten zu können. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wenn Sie Fragen zu einem der Beiträge haben.
Peter Karlberger
UNSERE BEITRÄGE:
Werkvertrag
Werklohnanspruch bei Abbestellung trotz Fehler in der Kalkulation
Wilfried Opetnik
UWG-Novelle 2018
Der neue Geschäftsgeheimnisschutz
Manfred Wiener, Sabrina Legl
Mietrecht
Richtwerte – Neue Lagezuschlagskarte für Wien
Katharina Plewka
Mietrecht
Rechte des Mieters bei Schimmelbildung in der Wohnung
Nadine Marschall
Wohnungseigentum
Aufteilung der Errichtungs- und Betriebskosten des Personenaufzugs
Stefanie Oswald
Zivilverfahrensrecht
Der Nebenintervenient – Das unbekannte Wesen
Peter Karlberger
NEWSLETTER (alle Beiträge)
pkp-newsletter 2019-01
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