Liegenschafts- und Immobilienrecht, Projektentwicklung und -begleitung
Das Fachgebiet Immobilienrecht umfasst die Verhandlung und Erstellung von Liegenschaftskauf-, Miet- und Pachtverträgen sowie verwandten Verträgen, die grundbücherliche Durchführung, die Betreuung der erforderlichen verwaltungsbehördlichen Genehmigungsverfahren sowie die Beratung bei sämtlichen bei der Entwicklung von Liegenschaften auftretenden öffentlich-rechtlichen und insbesondere raumordnungsrechtlichen Fragestellungen.
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