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WERKVERTRAG

MINDERT EINE BAUAUFSICHT DIE VERANTWORTUNG DES PROFESSIONISTEN?

Der Verantwortungsbereich der örtlichen Bauaufsicht: Sie soll Auftraggeber vor Fehlern der bauausführenden Unternehmen schützen. Die Beauftragung der Bauaufsicht liegt ausschließlich im Interesse des Auftraggebers und dient nicht der Entlastung der Bauausführenden. Hiezu sowie zur Ablehnung des Mitverschuldenseinwands bei Beauftragung der Bauaufsicht hat der Oberste Gerichtshof kürzlich entschieden.

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WIENER BAUORDNUNG

TOURISTISCHE KURZZEITVERMIETUNG IN WIEN

Kurzzeitvermietung der eigenen Wohnung über Airbnb oder booking.com in Wien? Vorsicht: Ausnahmebewilligungen – über zeitlich begrenztes "homesharing" hinaus - sind ab dem 1.7.2024 auch für die Kurzzeitvermietung außerhalb von Wohnzonen erforderlich.

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MAKLERRECHT

ZUM BESTELLERPRINZIP BEI DER MAKLERPROVISION VON WOHNUNGSMIETVERTRÄGEN

Mit Umsetzung des Bestellerprinzips mit 1.7.2023 werden die Kosten von Immobilienmaklern im Zusammenhang mit Wohnungsmietverträgen mittlerweile nur mehr noch von denjenigen Personen getragen, die sie beauftragt haben. Die ursprüngliche Begeisterung über diese (recht) neue Regelung hat nach circa einjähriger Geltungsdauer jedoch bereits deutlich abgenommen: Was ursprünglich als finanzielle Erleichterung für die potentiellen Mieter gedacht war, hat sich mittlerweile doch auch als möglicher Nachteil bei der Wohnungssuche und der Vermietung entpuppt.

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WERKVERTRAG

ÖNORM B 2110 UND OFFENSICHTLICHE BAUMÄNGEL

Mängel oder fehlende Leistungen sind jedenfalls dann als offensichtlicher Mangel iSd Punkt 10.6.2 ÖNORM B 2110 anzusehen, wenn diese für die örtliche Bauaufsicht bei gehöriger Aufmerksamkeit erkennbar gewesen wären. In diesen Fällen scheitert eine spätere Geltendmachung mangels fristgerechter Rüge.

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IMMOBILIENRECHT

trend.Anwalts-Ranking 2024

Zum dritten Mal in Folge wird die Bau- und Immobilienrechtspraxis unserer Kanzlei mit einer Bestplatzierung ausgezeichnet.

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GRUNDBUCH

GEBÜHRENBEFREIUNG BEIM IMMOBILIENKAUF AB 1.4.2024

Mit dem neuen Konjunkturpaket "Wohnraum und Bauoffensive" ermöglicht die Regierung eine Gebührenbefreiung bei Anschaffung von Immobilienbesitz oder Errichtung einer Wohnstätte in Höhe von bis zu 2,3 % des Kaufpreises. Welche Bedingungen dafür notwendig sind, lesen Sie hier.

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AUSZEICHNUNG ALS „ÖSTERREICHS LEADING PROFESSIONAL“

Unsere Freude ist groß! Mit einem Score von 86% sind wir stolz über die Auszeichnung, zu "Österreichs Leading Professionals" zu gehören!

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RAUMORDNUNG

NÖ Raumordnung: Beschleunigte Verfahren und Baugrundeignung – Erfolgreiche Initiative für eine Gesetzesänderung

"Baulandeignung" und "Baugrundeignung" – Wissen Sie genau, was der Unterschied ist? Diese Begriffe auseinanderzuhalten war nicht bloß für Laien eine Herausforderung. Wir durften dazu beitragen, eine Änderung der Begriffe in der Niederösterreichischen Raumordnung herbeizuführen und mögliche Haftungen zu vermeiden. Manfred Wiener, Juni 2023

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MEDIENRECHT

Damokles und die Gegendarstellung – Chancen und Risken im medienrechtlichen Entgegnungsverfahren

Achtung Kostenfalle! Wer in einem Entgegnungsverfahren gemäß §§ 14 ff. Mediengesetz in erster Instanz obsiegt hat, der kann sich unter Umständen mit ruinösen Kostenforderungen konfrontiert sehen. Peter Karlberger, Juni 2023

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WERKVERTRAG

Sanierung von Mängeln – Wann verjährt der Werklohnanspruch?

Haben Sie die Verjährung ihrer Werklohnforderung im Blick? Vorsicht: Die Frist könnte früher zu laufen beginnen als gedacht. Wie leicht man sich als Werkunternehmer irren kann, macht das neue OGH-Urteil zum Thema deutlich. Werkbesteller wissen mitunter besser um ihre Rechte Bescheid. Wilfried Opetnik, Juni 2023

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