Allgemeines Vertragsrecht
Die Beratungs- und Vertretungstätigkeit der Sozietät im allgemeinen Vertragsrecht erstreckt sich auf alle Fragen im Zusammenhang mit dem Abschluss, der Inhaltskontrolle und der Durchsetzung von Verträgen und Vereinbarungen in allen Rechtsgebieten.
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