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Die örtliche Bauaufsicht wirkt im Interesse des Bauherrn, um ihn vor Schäden zu bewahren. Je nach Vereinbarung variiert jedoch der Umfang der ÖBA-Leistungen stark, bei der Erfüllung von Koordinationspflichten kann das Verschulden der ÖBA fallweise auch auf den Bauherrn durchschlagen. Arian Akhtarshenas, Juni 2022