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Ein Werkunternehmer verweigert die Behebung seines mangelhaft hergestellten Werkes und muss die vorweg bewerteten Reparaturkosten an den Werkbesteller zahlen. Der Werkbesteller saniert die Mängel aber nicht. Kann der Werkunternehmer nun die Rückzahlung des zuvor refundierten Vorschusses fordern?
Sabrina Legl, Juni 2020