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Das Fachgebiet Gesellschaftsrecht umfasst neben der Vorbereitung und Durchführung von Gesellschaftsgründungen und der Gestaltung von Gesellschafts- und Syndikatsverträgen auch die Beratung von Gesellschaften, Gesellschaftern, Aufsichtsräten und Geschäftsführern in sämtlichen gesellschaftsrechtlichen Belangen einschließlich Vorbereitung und Begleitung von Gesellschafterversammlungen, Betreuung sämtlicher Firmenbuchangelegenheiten sowie Vertretung bei gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten.