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Newsletter 1/2008

Vor wenigen Tagen hat das Bundesvergabeamt eine Entscheidung gefällt, die ungeheueres Aufsehen erregt hat. In dem von Petra Rindler und Christoph Henseler geführten Verfahren wurde das "Expertenverfahren Bahnhof City Wien Hauptbahnhof" für nichtig erklärt. Die Bedeutung dieser Entscheidung liegt darin, dass sie nicht nur auf diesen Einzelfall anwendbar ist, sondern vielmehr allen öffentlichen Auftraggebern Anhaltspunkte liefert, unter welchen Voraussetzungen das Vergabegesetz zur Anwendu…

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